Hier finden Sie immer den aktuellen Rahmenhygieneplan.
Masern
Gemäß Gesetz zum Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention vom 10.02.2020 (Masernschutzgesetz) gilt in Gemeinschaftseinrichtungen grundsätzlich eine Impfpflicht gegen Masern. Das betrifft auch alle allgemeinbildenden Schulen. Alle Schülerinnen und Schüler müssen zukünftig gegen Masern geimpft sein oder ihre Immunität nachweisen.
Sie erhalten dazu in Kürze über die Klassenlehrerin Ihres Kindes einen Vordruck, der vom zuständigen Arzt/Kinderarzt bestätigt werden soll und bis zum 31.07.2021 in der Schule vorliegen muss. Nach Prüfung erhalten Sie das Original zurück. Sollte im Impfausweis Ihres Kindes ein Impfschutz gegen Masern eindeutig zu erkennen sein, kann auch dieser als Nachweis dienen.
Wenn der Nachweis nicht oder nicht vollständig vorgelegt wird, werden die personenbezogenen Daten unverzüglich dem Gesundheitsamt übermittelt, das die im Masernschutzgesetz vorgesehenen Maßnahmen einleitet. Weitere Informationen finden Sie hier und hier.
Ringelröteln
Bitte informieren Sie unsere Einrichtung, wenn Ihr Kind an Ringelröteln erkrankt ist. Die Schule muss der Meldepflicht nachkommen.
Nutzen Sie dafür die Infomaterialien online oder laden Sie eine Information über Ringelröteln hier herunter.
Lizenzen & Quellen
- rahmenplanschulen.pdf
Keine Lizenzdaten gefunden - infoblatt_wegen_masernausbruch_zu_masern_4.7.2023.pdf
Keine Lizenzdaten gefunden

